Wer als internationaler Fahrer oder ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland Auto fahren möchte, sollte sich frühzeitig über die geltenden Führerscheinregeln informieren. Entscheidend ist insbesondere, ob bereits ein ausländischer Führerschein vorhanden ist, aus welchem Staat er stammt und ob in Deutschland ein Wohnsitz begründet wurde.
Die Regelungen unterscheiden sich zwischen Führerscheinen aus der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum und Führerscheinen aus sogenannten Drittstaaten. Auch für Personen, die noch keinen Führerschein besitzen und diesen in Deutschland erwerben möchten, gelten bestimmte Voraussetzungen.
Führerschein in Deutschland für Ausländer
Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich in Deutschland einen Führerschein erwerben. Voraussetzung ist unter anderem ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland. Dieser wird grundsätzlich angenommen, wenn sich der Lebensmittelpunkt beziehungsweise der gewöhnliche Aufenthalt für mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland befindet.
Wer bereits einen Führerschein aus seinem Heimatland besitzt, sollte dagegen zunächst prüfen, ob dieser in Deutschland anerkannt wird oder ob eine Umschreibung erforderlich ist.
Ausländischer Führerschein in Deutschland
Die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins hängt vor allem vom Ausstellungsstaat und vom Wohnsitz des Fahrers ab.
Für gültige Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten gelten besondere Anerkennungsregeln. Wer aus einem EU- oder EWR-Staat nach Deutschland zieht, muss den Führerschein grundsätzlich nicht allein wegen des Umzugs in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Die jeweilige Fahrerlaubnis gilt innerhalb ihres Gültigkeitsumfangs weiter.
Bei Führerscheinen aus Staaten außerhalb der EU und des EWR gelten dagegen andere Fristen.
Führerschein aus einem Nicht-EU-Land
Wer einen Führerschein aus einem sogenannten Drittstaat besitzt und in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz begründet, darf damit grundsätzlich noch sechs Monate fahren. Danach wird die ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr für das weitere Fahren anerkannt, sofern keine besondere Regelung greift.
In bestimmten Fällen kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag verlängern. Eine solche Verlängerung kommt insbesondere infrage, wenn der Aufenthalt in Deutschland insgesamt nicht länger als zwölf Monate dauern soll.
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Die Umschreibung erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort.
Welche Anforderungen gelten, hängt vom Staat ab, in dem der ursprüngliche Führerschein ausgestellt wurde. Für bestimmte Staaten beziehungsweise Fahrerlaubnisklassen bestehen vereinfachte Regelungen, während bei anderen Drittstaaten theoretische und praktische Prüfungen erforderlich sein können.
Die sogenannte Staatenliste nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist dabei besonders relevant.
Führerschein ohne Prüfung umschreiben
Bei bestimmten ausländischen Fahrerlaubnissen kann eine Umschreibung ohne theoretische und praktische Prüfung möglich sein. Das hängt vom jeweiligen Ausstellungsstaat und der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ab.
Seit dem 18. August 2026 wurden beispielsweise die Ukraine und Montenegro in die entsprechende Staatenliste aufgenommen. Dadurch können bestimmte Führerscheine aus diesen Ländern unter den gesetzlichen Voraussetzungen prüfungsfrei umgeschrieben werden.
Bei anderen Staaten kann dagegen eine theoretische, eine praktische oder beide Prüfungen erforderlich sein.
Führerscheinprüfung für internationale Fahrer
Wer einen ausländischen Führerschein aus einem Staat besitzt, für den keine erleichterte Umschreibung vorgesehen ist, kann grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis über das entsprechende Umschreibungsverfahren erwerben.
Bei bestimmten Drittstaaten sind dabei theoretische und praktische Prüfungen erforderlich. Eine vollständige Fahrschulausbildung mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzahl an Fahrstunden ist bei solchen Umschreibungen nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch können Fahrstunden zur Prüfungsvorbereitung sinnvoll sein. Wer Informationen zum Vorläufiger Führerschein in Deutschland benötigt, kann sich dort über die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Einen deutschen Führerschein neu machen
Wer keinen anerkannten ausländischen Führerschein besitzt, kann die deutsche Fahrerlaubnis regulär über eine Fahrschule erwerben.
Der typische Ablauf umfasst:
- passende Führerscheinklasse auswählen
- Fahrschule anmelden
- Führerscheinantrag stellen
- erforderliche Unterlagen einreichen
- Theorieunterricht besuchen
- theoretisch lernen
- praktische Fahrstunden absolvieren
- theoretische Prüfung ablegen
- praktische Prüfung ablegen
- deutschen Führerschein erhalten
Für internationale Fahrer kann eine Fahrschule mit englischsprachiger Betreuung hilfreich sein.
Führerschein Klasse B für internationale Fahrer
Die Klasse B ist die typische Fahrerlaubnisklasse für Pkw. Wer den Führerschein in Deutschland neu erwerben möchte, muss die entsprechenden theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen erfüllen.
Internationale Fahrschüler sollten bei der Auswahl der Fahrschule insbesondere darauf achten, ob Theorieunterricht, Kommunikation und organisatorische Unterstützung in einer für sie verständlichen Sprache angeboten werden.
Führerschein auf Englisch machen
Viele internationale Fahrer suchen gezielt nach einer englischsprachigen Fahrschule. Vor der Anmeldung sollte geklärt werden, welche Unterstützung tatsächlich auf Englisch angeboten wird.
Dabei können folgende Fragen gestellt werden:
- Wird der Theorieunterricht auf Englisch angeboten?
- Gibt es englischsprachige Fahrlehrer?
- Sind Lernmaterialien auf Englisch verfügbar?
- Kann die Fahrschule bei der Antragstellung unterstützen?
- Welche Sprache kann bei der theoretischen Prüfung gewählt werden?
Die mögliche Prüfungssprache sollte unabhängig davon nach den aktuell geltenden Prüfungsregelungen geprüft werden.
Übersetzung eines ausländischen Führerscheins
Bei bestimmten Führerscheinen aus Nicht-EU-Staaten kann eine Übersetzung oder ein internationaler Führerschein erforderlich sein, insbesondere während der ersten Zeit in Deutschland.
Ob eine Übersetzung erforderlich ist, hängt unter anderem von der Sprache und dem Format des ausländischen Führerscheins ab. Bei vielen Führerscheinen kann alternativ ein internationaler Führerschein relevant sein.
Vor der Fahrt sollte deshalb geprüft werden, welche Dokumente die zuständige Behörde für den konkreten Führerschein verlangt.
Die 185-Tage-Regel
Die sogenannte 185-Tage-Regel spielt bei Führerscheinfragen eine wichtige Rolle. Sie hilft bei der Bestimmung des ordentlichen Wohnsitzes.
Entscheidend ist nicht nur die Anzahl der Aufenthaltstage, sondern insbesondere, wo sich der persönliche und berufliche Lebensmittelpunkt befindet.
Ein kurzer Urlaub oder eine vorübergehende Reise führt grundsätzlich nicht automatisch dazu, dass eine bereits laufende Frist neu beginnt.
Besondere Regeln für Studierende
Bei Studenten kann die Beurteilung des Wohnsitzes besondere Fragen aufwerfen. Ein Studium führt nicht automatisch in jedem Fall dazu, dass der gewöhnliche Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird.
Ob eine Fahrerlaubnis während eines Studienaufenthalts in Deutschland erworben oder ein ausländischer Führerschein weiter genutzt werden kann, hängt von den konkreten Umständen und dem jeweiligen Staat ab.
Studenten sollten deshalb bei Unsicherheit die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren.
Welche Behörde ist zuständig
Für Fragen zur Anerkennung, Umschreibung und Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort zuständig.
Dort kann unter anderem geklärt werden:
- ob der ausländische Führerschein anerkannt wird
- wie lange er in Deutschland gültig ist
- ob eine Übersetzung benötigt wird
- ob eine Umschreibung erforderlich ist
- ob theoretische oder praktische Prüfungen erforderlich sind
- welche Unterlagen eingereicht werden müssen
Häufig gestellte Fragen zum Führerschein in Deutschland für Ausländer
Kann ein Ausländer in Deutschland einen Führerschein machen?
Ja. Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich in Deutschland einen Führerschein erwerben. Voraussetzung ist unter anderem ein ordentlicher Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland nach den gesetzlichen Regeln.
Wie lange darf ich mit meinem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren?
Das hängt vom Ausstellungsstaat und vom Wohnsitzstatus ab. Bei Führerscheinen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten gilt nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes grundsätzlich eine sechsmonatige Frist.
Muss ein EU-Führerschein in Deutschland umgeschrieben werden?
Grundsätzlich nein. Eine gültige Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat muss nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht allein deshalb umgeschrieben werden. Die jeweiligen Gültigkeits- und Beschränkungsregeln bleiben zu beachten.
Muss ein Führerschein aus einem Nicht-EU-Land umgeschrieben werden?
Wenn nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes weiterhin in Deutschland gefahren werden soll, muss ein Drittstaatenführerschein grundsätzlich rechtzeitig umgeschrieben werden. Nach sechs Monaten wird die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht mehr für das Fahren in Deutschland anerkannt.
Brauche ich eine deutsche Fahrschule für die Umschreibung?
Das hängt vom Ausstellungsstaat und den Anforderungen des konkreten Umschreibungsverfahrens ab. Bei bestimmten Drittstaaten können theoretische und praktische Prüfungen erforderlich sein, ohne dass eine vorgeschriebene Fahrschulausbildung mit Mindestfahrstunden absolviert werden muss.
Muss ich bei einer Umschreibung eine Prüfung machen?
Das hängt vom Herkunftsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab. Für bestimmte Staaten sind Prüfungen nicht erforderlich, während bei anderen Staaten eine theoretische und praktische Prüfung vorgesehen sein kann. Die maßgebliche Staatenliste gibt Auskunft über die jeweiligen Regelungen.
Kann ein internationaler Führerschein in Deutschland verwendet werden?
Ein internationaler Führerschein kann bei bestimmten ausländischen Fahrerlaubnissen als zusätzliches Dokument relevant sein. Er ersetzt jedoch nicht automatisch die deutschen Regeln zur Anerkennung und Umschreibung nach einer Wohnsitznahme.
Wann brauche ich eine Übersetzung?
Bei bestimmten Führerscheinen aus Nicht-EU-Staaten kann eine Übersetzung erforderlich sein. Dies hängt unter anderem davon ab, ob der Führerschein in deutscher Sprache ausgestellt wurde oder einem anerkannten internationalen Muster entspricht.
Was ist die 185-Tage-Regel?
Die 185-Tage-Regel betrifft die Bestimmung des gewöhnlichen Wohnsitzes. Dabei wird insbesondere betrachtet, ob eine Person ihren Lebensmittelpunkt für einen entsprechenden Zeitraum in Deutschland hat.
Kann ich mit einem ausländischen Führerschein nach Deutschland ziehen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Die weitere Nutzung des Führerscheins hängt jedoch davon ab, ob er aus einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat stammt und welche Wohnsitzregeln gelten. Bei Drittstaatenführerscheinen sollte die sechsmonatige Frist nach Begründung des Wohnsitzes beachtet werden.
Können internationale Fahrer eine englische Fahrschule besuchen?
Ja. Fahrschulen können unterschiedliche Sprachen für die Betreuung anbieten. Internationale Fahrer sollten vor der Anmeldung konkret fragen, ob Theorieunterricht, Fahrunterricht und organisatorische Unterstützung auf Englisch möglich sind.
Was gilt für Fahrer aus der Ukraine?
Für ukrainische Führerscheine gelten derzeit besondere Regelungen. Während des geltenden Schutzstatus werden ukrainische Führerscheine unter den aktuellen EU-Regeln anerkannt. Seit dem 18. August 2026 ist die Ukraine außerdem in die entsprechende Staatenliste aufgenommen worden, sodass bestimmte ukrainische Führerscheine unter den gesetzlichen Voraussetzungen prüfungsfrei umgeschrieben werden können.
Was gilt für Fahrer aus Montenegro?
Seit dem 18. August 2026 ist auch Montenegro in die relevante Staatenliste aufgenommen worden. Dadurch können bestimmte montenegrinische Fahrerlaubnisse unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne theoretische und praktische Prüfung umgeschrieben werden.
Wo beantrage ich die Umschreibung?
Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort gestellt. Dort kann auch geklärt werden, welche Dokumente, Übersetzungen und gegebenenfalls Prüfungen erforderlich sind.
Der Führerschein in Deutschland für internationale Fahrer und Ausländer hängt wesentlich davon ab, ob bereits eine ausländische Fahrerlaubnis vorhanden ist und in welchem Land sie ausgestellt wurde.
EU- und EWR-Führerscheine werden grundsätzlich nach den entsprechenden europäischen Regeln anerkannt. Bei Führerscheinen aus Drittstaaten gilt nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist. Danach ist für das weitere Fahren in Deutschland in der Regel eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
